Vom Gesetz zur Pflicht an deiner Anlage. Und jede Änderung im Blick.
Aus Bundes- und Landesrecht, Normen und technischen Regeln entstehen die einzelnen Betreiberpflichten: zugeordnet zu deinen Anlagen über die DIN 276, je Portfolio und Standort abonniert, freigegeben und verteilt. Ändert sich eine Vorschrift, siehst du sofort, was das für deine Anlagen heißt. Geprüft im Vier-Augen-Prinzip von Rechtsexperten und erfahrenen FM-Praktikern.
Jede Pflicht ist freigegeben. Von Rechtsexperten und FM-Praktikern.
Rechtsexperten
Rechtsexperten einer namhaften Kanzlei prüfen, ob eine Pflicht die Vorschrift richtig wiedergibt: Adressat, Inhalt, Fristen.
Fachexperten aus dem FM
Fachexperten erfahrener FM-Unternehmen prüfen, ob die Pflicht im Betrieb richtig ankommt: an der richtigen Anlagenart, mit dem richtigen Prüfer und Intervall.
Vier-Augen-Prinzip
Keine Pflicht wird von derselben Person erstellt und freigegeben. Erst wenn beide Seiten zugestimmt haben, steht sie im Bestand.
Audit-Trail
Jede Freigabe, Änderung und Ablösung ist mit Person, Zeitpunkt und Begründung festgehalten. Frühere Fassungen bleiben erhalten.
Die Betreiberverantwortung liegt bei dir. Das Wissen darüber steckt in Tausenden von Paragrafen.
„Unser Rechtskataster sagt uns, welche Gesetze gelten. Welche Prüfung an welcher Anlage fällig ist, sagt es uns nicht.“
„Jedes Land hat seine eigene Prüfverordnung. Bei vierzig Standorten weiß niemand mehr genau, was wo gilt.“
„Von einer Gesetzesänderung erfahren wir aus dem Newsletter. Ob sie uns betrifft, prüft dann jemand von Hand, wenn er dazu kommt.“
Von der EU-Verordnung bis zur Norm. Auf jeder Ebene, die für deine Anlagen gilt.
EU
- F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573
- Ozon-Verordnung (EU) 2024/590
- Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) 852/2004
Bund
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Gebäudemodernisierungsgesetz (vormals GEG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- AwSV, 44. BImSchV, Energieeffizienzgesetz
Länder
- Landesbauordnungen
- Prüfverordnungen für technische Anlagen, z. B. PrüfVO NRW, SPrüfV Bayern
- Sonderbauverordnungen für Versammlungs- und Verkaufsstätten, Garagen, Beherbergung
Technische Regeln
- TRBS 1201, TRBS 1203
- TRGS 510
- ASR A2.2, ASR A1.8
- DGUV Vorschrift 3
Normen
(entsprechende Lizenz zur Nutzung vorausgesetzt)
- DIN VDE 0105-100
- DIN 14462 (Löschwasseranlagen)
- DIN EN 15650 (Brandschutzklappen)
- VDMA 24186
Ein Rechtsbestand, der deine Anlagen kennt. Dein Team entscheidet, die Recherche ist erledigt.
Vom Regelwerk zur einzelnen Pflicht
Jede Vorschrift ist in ihre Pflichten zerlegt: wer handeln muss, was zu tun ist, für welche Anlagenart, wie oft und durch wen geprüft wird. Betreiber, Arbeitgeber und Veranlasser werden unterschieden.
Zu jeder Pflicht steht der Paragraf, mit Link auf den amtlichen Text.
Zugeordnet über die DIN 276
Die Pflichten hängen an Anlagenarten, und die Anlagenarten an den Kostengruppen der DIN 276. So findet jede Anlage aus deinem Bestand oder Leistungsverzeichnis ihre Pflichten, von der Sprinkleranlage bis zum Aufzug.
148 Anlagenarten, über 300 Zuordnungen zu DIN-276-Kostengruppen.
Abonniert je Portfolio und Standort
Du legst fest, welche Pflichten für welches Portfolio oder welchen Standort gelten, bis hin zu einzelnen Anlagenarten. Landesrecht folgt dem Standort. Was nicht zutrifft, schließt du aus, mit Begründung.
Jeder Ausschluss bleibt mit Kommentar und Zeitpunkt nachvollziehbar.
Freigegeben und verteilt
Wer bei dir Betreiberverantwortung trägt, gibt die Pflichten frei und überträgt sie an Dienstleister oder eigene Teams. Neue Fassungen von Landesrecht laufen über einen Freigabeprozess mit klaren Rollen.
Wer was übernommen hat, steht an jeder Pflicht.
Checklisten und Prüffristen
Aus den freigegebenen Pflichten entstehen die Checklisten und Wartungsintervalle für deine Anlagen. Normen, die eine Lizenz brauchen, fließen erst ein, wenn du sie lizenziert hast.
Prüfanlässe getrennt: vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend.
Jede Änderung mit alt und neu
Gesetzesänderungen werden täglich erfasst, mit Synopse alt ↔ neu je Paragraf. Du siehst, welche Pflichten betroffen sind und wie viele davon bei dir aktiviert sind, auch für Branchenrichtlinien, die sich auf geänderte Vorschriften stützen.
Als RSS-Feed mit eigenem Schlüssel für dein CAFM- oder Ticketsystem.
Von Gesetzen zur Prüfaufgabe.
Von der Anlagenliste zur gelebten Betreiberverantwortung in vier Schritten.
- 1
Bestand anbinden
Du gibst uns deine Anlagenliste, dein CAFM-Export oder dein Leistungsverzeichnis. Jede Anlage wird einer Anlagenart zugeordnet, über die DIN-276-Kostengruppe oder die Bezeichnung.
- 2
Pflichten abonnieren
Du legst fest, für welches Portfolio oder welchen Standort welche Regelwerke gelten, bis hin zu einzelnen Anlagenarten. Was nicht zutrifft, schließt du mit Begründung aus.
- 3
Freigeben und verteilen
Wer bei dir Betreiberverantwortung trägt, gibt die Pflichten frei und überträgt sie an Dienstleister oder Teams. Jede Entscheidung bleibt nachvollziehbar.
- 4
Auf dem Laufenden bleiben
Ändert sich eine Vorschrift, siehst du, welche Pflichten und welche Anlagen betroffen sind. Die Änderungen kommen auch per RSS in deine eigenen Systeme.
Fragen an den Rechtsbestand, Prozesse um ihn herum.
Im Chat fragst du den Rechtsbestand direkt, etwa „Welche Prüfungen braucht eine Sprinkleranlage in Bayern?“ oder „Was hat sich an der Gefahrstoffverordnung geändert?“. Jede Antwort nennt ihre Fundstellen.
Freigaben, Übergaben und Prüfaufträge sind Workflows, kein starres Produkt. Weitere Prozesse und Werkzeuge aus dem Real Gain Marktplatz hängst du an der Stelle an, an der du sie brauchst.
Preis auf Anfrage.
Zum Start gehört ein Onboarding: Wir binden deinen Anlagenbestand an, richten mit dir die Abonnements je Portfolio und Standort ein und legen Rollen und Freigaben fest. Weil das bei jedem Unternehmen anders aussieht, erstellen wir dir ein Angebot nach einem kurzen Gespräch.
Was du vor der Vorführung wissen willst.
Wir haben schon ein Rechtskataster. Was ist anders?
Ein Rechtskataster listet Gesetze. Hier wird aus jeder Vorschrift die einzelne Pflicht: wer was an welcher Anlage tun muss, wie oft und durch wen geprüft. Die Pflicht hängt an deinen Anlagen, nicht an einem Ordner mit Paragrafen.
Woher kommen die Rechtstexte, und wie aktuell sind sie?
EU- und Bundesrecht aus den amtlichen Fassungen, Landesrecht aus den Portalen der Länder, dazu technische Regeln und Normen (bei Normen: entsprechende Lizenz zur Nutzung vorausgesetzt). Neue Änderungen werden täglich erfasst: aus dem Bundesgesetzblatt und den Landesportalen, für die übrigen Länder über die Verkündungsblätter.
Woher wissen wir, ob eine Pflicht stimmt?
Jede Pflicht nennt ihre Fundstelle mit Link auf den amtlichen Text. Jede Pflicht ist von Rechtsexperten einer namhaften Kanzlei und Fachexperten erfahrener FM-Unternehmen freigegeben, im Vier-Augen-Prinzip und mit Audit-Trail. Du entscheidest selbst, ob du sie übernimmst, ausschließt oder an jemanden weitergibst.
Gilt das für unsere Länder und Standorte?
Die Pflichten folgen dem Standort: Für eine Anlage in Nordrhein-Westfalen gilt die Prüfverordnung NRW, in Bayern die bayerische. Abonnements legst du je Portfolio oder Standort an.
Können wir die Änderungen in unser CAFM-System übernehmen?
Ja. Jeder Feed hat eine eigene Adresse mit eigenem Zugangsschlüssel, der nur diesen Feed öffnet. Du trägst ihn in dein CAFM-System, dein Ticketsystem oder einen RSS-Reader ein und kannst ihn jederzeit widerrufen.
Wie aufwendig ist der Start?
Mit einer Anlagenliste siehst du in der Vorführung die ersten Pflichten zu deinen Anlagen. Für den Betrieb binden wir deinen Bestand an und richten mit dir Abonnements und Freigaben ein.
Die nächste Prüfung ist schon fällig. Wisse, welche, bevor jemand fragt.
30 Minuten, an deiner eigenen Anlagenliste. Unverbindlich.